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Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) | 21.03.2019

Statement des Universitätsklinikums Gießen und Marburg zur Debatte um PiA (Psychotherapeuten in Ausbildung) und andere Therapeutenberufe

Vorbemerkung:
 
Derzeit findet eine öffentliche Debatte über die Bezahlung von Diplom-Psychologen statt, die sich zu Psychotherapeuten weiterbilden lassen. Im Rahmen dieser Weiterbildung ist ein Pflichtpraktikum in einer psychosomatischen oder psychiatrischen Klinik abzuleisten – so sieht es das Gesetz vor. Eine Vergütung ist für dieses Praktikum nicht vorgesehen. Bundesgesundheitsminister Spahn hat nun in die Diskussion gebracht, das Psychotherapeutengesetz zu ändern, um die Betroffenen in Weiterbildung mit Assistenzärzten in Kliniken gleichzustellen.
 
Wie ist die Regelung am UKGM?
 
Wer eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten macht und sich um ein Pflichtpraktikum am Universitätsklinikum Gießen und Marburg nachfragt, erhält einen Praktikumsvertrag für 12 Monate mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 400 Euro. Diese Aufwandsentschädigung erfolgt freiwillig, da den Praktikanten nach der geltenden Gesetzeslage kein Vergütungsanspruch zusteht. Die Praktikanten dürfen nur unter Anleitung und nicht selbständig arbeiten. Sie werden auch ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und entsprechend dem Zweck ihrer Ausbildung eingesetzt.
 
Zur Kritik von Nils Sandler auf Twitter:
 
Die Vorwürfe von Herrn Sandler sind sachlich falsch. Das Psychotherapeutengesetz sieht keine Vergütung für das gesetzlich geforderte Praktikum vor. Gleiches gilt für das Mindestlohngesetz. Die gewährte Aufwandsentschädigung ist also freiwillig und geht über die gesetzlich geltenden Regeln hinaus. Die Aufwandsentschädigung wird selbstverständlich unter Beachtung der einschlägigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften ausbezahlt. Sie ist kraft Gesetzes sozialversicherungsfrei.Einer Änderung des Gesetzes und einer Gleichstellung mit Assistenzärzten, wie von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgeschlagen, stehen wir offen gegenüber.
 
Den von Herrn Sandler erhobenen Betrugsvorwurf weisen wir daher entschieden zurück. Er ist falsch und verleumderisch. Wir behalten uns ausdrücklich vor, gegen Herrn Sandler auch rechtlich vorzugehen.
 
Gießen und Marburg, 21. Mrz. 2019